CptHell´s Seitenblicke

Seitenblick auf einen Legalwaffenbesitzer in Twitter

Eine Geschichte die heute das Leben schrieb zum Nachdenken:

Ein Legalwaffenbesitzer (Sportschütze), nennen wir ihn mal Anton, besitzt seit einigen Wochen auf grüner WBK völlig legal eine Glock. Anton ist super stolz auf seine schöne Waffe und macht da auch kein Geheimnis draus. Warum sollte er?

Anton ist ebenfalls Mitglied der Internetgemeinde und aktiver Twitter-User. Hier folgt er u.a. dem offiziellen Account der Firma Glock und pflegt ein privates Profil, das öffentlich einsehbar ist. Die Firma Glock frägt ihre Follower jeden Montag über ihren Account nach Erlebnissen mit den Firmenerzeugnissen vom Wochenende. Manch stolzer Glock-Besitzer postet dann von seinen Besuchen auf den globalen Schießständen. So auch Anton. Dieses Wochenende war Anton verhindert und antwortete deshalb in Twitter, auf die Frage nach den genutzten Rangeterminen, dass er (wörtlich) „seine Glock am Dienstag und Freitag“ nutzen werde.

Heute spazierte Anton brav, wie es sich für den deutschen Staatsbürger gehört in seine Arbeit, einem großen Unternehmen, nahe A-Stadt. Mitten am Vormittag betraten vier Gestalten dieses Unternehmen und Anton wurde zu ihnen, in das Büro des Chefs, gerufen. Kaum hatte er die Türe geöffnet fand er sich auf dem Boden wieder und hatte zwei Knie im Rücken. Er fühlte nur noch, wie sich die Handschließen um seine Arme zwängten. Wieder auf den Beinen wurde er zu allererst einmal körperlich komplett (!!) durchsucht. Das alles im Beisein seines Chefs. Auf die Frage, wer die Herren denn seien und was er verbrochen habe, bekam er zur Antwort, dass man ihm das dann schon noch erklären würde. Messerscharf schloss Anton, dass es sich bei den vier Unholden um Polizisten in zivil handeln würde und verhielt sich weiterhin kooperativ.

Deshalb ließ er sich auch gefallen, dass er nun in Handschließen durch den ganzen Betrieb geführt wurde und in ein nicht gekennzeichnetes Polizeiauto verfrachtet wurde. Man verbrachte ihn auf die Dienststelle in A-Stadt. Hier wurde er erst einmal in eine Zelle gesperrt und wartete weitere 1,5 Stunden auf Weiteres.

90 Minuten später folgte nun endlich ein Tatvorwurf: Er habe einen Amoklauf geplant. Man legte ihm dazu den Ausdruck des oben erwähnten Tweet, in dem er den Besuch einer Range am Dienstag und Freitag ankündigte, vor. Taterschwerend kam sein – zugegeben etwas unglücklich gewählter –Nickname, der die als rechtslastig verrufene Kleiderfirma „Thor – Steinar“ beinhaltet, sowie den Namen eines leider bekannten Amokläufers. Dies alles habe ein aufmerksamer Bürger aus Baden-Württemberg der dortigen Polizei gemeldet, die habe es an das LKA Baden-Württemberg weitergegeben, welches das LKA Bayern informiert habe, welches dann die örtliche Polizei losgeschickt habe.

Man erklärte ihm, dass sich hier ein „Automatismus“ in Gang setzen würde und das alles „völlig normal“ sei. Meiner polizeilichen Erfahrung nach wäre dieser Automatismus, wenn es sich um eine ernstzunehmende Amokdrohung handeln würde, sicher nicht das Entsenden zweier Zivilstreifen. Hier würden wir eher von einem USK oder gar SEK Einsatz sprechen. Dafür fehlte den Beamten wohl das rechtliche Futter, könnte man vermuten.

Anton versuchte nun das Missverständnis auszuräumen, wurde aber abermals in Handschließen in ein Polizeiauto verbracht und zu seiner Wohnung gefahren. Dort angekommen legte man ihm nahe, in eine freiwillige Hausdurchsuchung, zur Kontrolle seiner waffenrechtlichen Erlaubnis und der Aufbewahrung seiner Waffen einzuwilligen. Anton stimmte notgedrungen zu. Die Waffen waren ordnungsgemäß versperrt und auf der grünen WBK eingetragen. Man nahm ihm daraufhin die Handschließen ab und verabschiedete sich mit den Worten, dass die Angelegenheit nun für ihn erledigt wäre…

Da steht er nun der Legalwaffenbesitzer und fragt sich, wie erkläre ich das meinem Chef? Wie meinen Kollegen und wie den Nachbarn? Muss ich für die ausgefallene Arbeitszeit (gute vier Stunden) aufkommen? Sie nacharbeiten? Urlaub einreichen? Schließlich konnte er sich ja gut in der Zelle erholen…

Welche Grundrechte sind meiner Meinung nach betroffen, wenn sich der Sachverhalt wie geschildert zugetragen hat?

1.       Allgemeine Persönlichkeitsrecht, insb. Recht auf informationelle Selbstbestimmung (RIS) – Art. 2 I i.Vbdg.m Art. 1 GG: Die ermittelnden Behörden haben, um an seinen Klarnamen zu kommen seine IP ausgelesen und beim Provider die persönlichen Daten abgefragt, bearbeitet und gespeichert.

 

2.       Recht auf Freiheit der Person – Art. 2 II GG: Es handelt sich hier nicht mehr um eine rein freiheitsbeschränkende Maßnahme nach Polizeiaufgabengesetz zur Gefahrenabwehr, da er mehr als 2 Stunden in seiner Freiheit beschränkt war. Als Beschuldigter wurde er nie belehrt, weshalb Maßnahmen auf die StPO basierend ausfallen. Es hätte also zumindest ein Gewahrsam ausgesprochen werden müssen, was nicht geschah. Richterliche Anordnung wurde keine eingeholt, obwohl der Vorfall wochentags und zu den allgemeinen Geschäftszeiten stattfand.  Unaufschiebbarer Verwaltungsakt: Fehlanzeige.

 

3.       Recht auf körperliche Unversehrtheit – Art. 2 II GG: Anton empfand durch die Fesselung und das zu Boden bringen Scherzen. Es kam zwar zu keinem Substanzeingriff, jedoch ist dieses Recht auch durch das Zufügen von Schmerzen eingeschränkt. Bei einer rechtmäßigen Festnahme wäre dies verhältnismäßig, nicht jedoch, wie im vorliegenden Fall, bei einer unrechtmäßigen Festnahme.

 

4.       Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung – Art. 13 GG: Richterlicher Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung siehe oben.  Lag nicht vor. Anton stimmte zwar zu, wurde aber nicht über die Möglichkeiten der Ablehnung und die daraus resultierenden Konsequenzen belehrt. Er sah sich in einer Zwangslage. Zu prüfen wäre hier ebenfalls der Tatbestand der Nötigung. Haben die handelnden Beamten dem Anton mit einem empfindlichen Übel gedroht, wenn er sie nicht in die Wohnung lassen würde? Man weiß es nicht genau, es wäre aber naheliegend, wenn man die Gesamtsituation betrachtet.

Diese rechtliche Bewertung ist bestimmt nicht abschließend und vollständig, Basiert auch auf diEhrfurcht Anton erzählte Version des Zwischenfalls, soll aber auf die schnelle nur die dringendsten Problemfelder aufzeigen.

 

Die handelnden Beamten waren örtlich zuständig, hätten auch eine Aufgabe zur Gefahrenabwehr nach PAG gehabt. Ob hier Amtshilfe vorlag, kann ich aus den mir vorliegenden Informationen nicht sagen, da ich nicht weiß, ob die Waffenerlaubnisbehörde einen Antrag gestellt hat, dass die Exekutive die Aufbewahrung prüfen soll. Wenn ja, waren die eingeleiteten Maßnahmen jedoch sicher nicht verhältnismäßig.  Die oben angeführten Grundrechte können sicherlich durch Gesetzesvorbehalt oder normenimmanente Schranken eingeschränkt werden. Hierzu sind aber wesentliche Formvorschriften zu beachten. Dazu gehört u.a. der Richtervorbehalt, die Belehrung und, ganz bestimmt, die Verhältnismäßigkeit. Letztere auf einem völlig legalen Tweet unter unglücklich gewählten Accountnamen zu begründen, halte ich für sehr dünn. Um Vorurteile auszuschließen: Anton kann keine polizeirelevante Vorgeschichte haben, sonst wäre er nicht zuverlässig im Sinne des Waffenrechtes und dadurch Legalwaffenbesitzer.

Interessant, welche Geschichten das Leben eines Waffenbesitzers in Deutschland so schreibt. Eure Meinung würde mich interessieren.

Twitter It!

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10 Responses to “Seitenblick auf einen Legalwaffenbesitzer in Twitter” »

  1. Kuhsel Says:

    Das darf ja wohl nicht wahr sein!! Bin eben aus allen Wolken gefallen, als mir Anton das erzählt hat! Oo

    Ich, als Kollegin von dir, kann dir in jedem deiner oben aufgeführten Punkte nur zustimmen!

    Und an Anton’s Stelle, würde ich mich rechtlich vielleicht nochmal nachfolgend beraten lassen! Denn wie heißt es? Ist der Ruf erst ruiniert…. In Anblick auf die Sache mit seinem Arbeitgeber!

    Oh man!! Polizeiliche Dinge, die die Welt nicht brauch!! >:(

    P.S. Ich poste den Link mal bei mir im Blog!

  2. CptHell Says:

    Hallo liebe kuhsel!
    Da geht es ja nicht nur um die Arbeit. Die waffenrechtliche Zuverlassigleit ist da auch ganz flott in Gefahr. Wenn so ein Verdacht heut zu Tage erst mal im Raum und vor allem im Computer steht.
    Mein Tipp: Anschreiben an die Staatsanwaltschaft!

  3. CptHell Says:

    P.S. Danke für den Link. Vielleicht liest es ja der Richtige!

  4. Kuhsel » Legaler Waffenbesitzer unter Beschuss Says:

    […] Meldung eines Bekannten aus Twitter, die mich echt geschockt hat! Nachzulesen ist das ganze hier: CptHell’sBlog. Dies ist der Blog eines Kollegen aus […]

  5. Puh Says:

    Mich würde ja jetzt zu sehr der bescheuerte Twitternick interessieren, der doch sicher zu 100% auf eine Neonazi-Gesinnung bzw. -Zugehörigkeit vermuten lässt. Wenn das so ist, frage ich mich zu recht, wer diesem Idioten eine WBK ausgestellt hat. Meine Meinung!

  6. CptHell Says:

    @Puh: Ich kann Dir garantieren, dass die Betroffene Person weder „Neonazi-Gesinnung“ hat, noch der Name, ohne großzügigste Auslegung direkt mit einem entsprechenden Gedankengut in Zusammenhang gebracht werden kann. Er nutzte einen alten germanischen Namen, was anscheinend reichte. Die Verbindung zu den Attentaten von Norwegen war tatsächlich ungeschickt, jedoch in diesem Twitteraccount, so viel ich weiß, bewusst provokativ und aus anderen Zusammenhaengen gewählt. Er wurde sogar in einigen Tweets erläutert. Ein Studium der Timeline vor dem Zugriff haette hier fuer Klahrheit gesorgt.
    Wie dem auch sein, rechtfertigt ein Accountname keine dieser Maßnahmen. Den Rückschluss auf die WBK-Erteilung / waffenrechtliche Zuverlässigkeit kann ich daraus nicht nachvollziehen. Es kommt doch viel mehr auf den Anhalt des Twitterstreams an, der absolut tadellos ist. Anton ist ein unbescholtener Buerger, der verm. allein durch die Ausstellung der WBK besser kontrolliert ist, als mancher Beamte oder sonstiger in leitender Verantwortung stehender.

  7. nobelix Says:

    Erstaunlich – aber irgendwie nicht verwunderlich. In heutiger Zeit scheint sowieso einiges anders zu laufen, als ursprünglich mal vorgesehen.
    Sicherlich sind sowohl Username als auch Ausdrucksweise doch ziemlich unglücklich gewählt, aber ob solch eine Reaktion angebracht und/oder gerechtfertigt war, wage ich ernstlich zu bezweifeln. Insbesondere, da man als WBK-Inhaber die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ziemlich schnell verlieren kann (wenn ich mich recht erinnere, reicht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen hier schon aus, um die Zuverlässigkeit in Zweifel zu ziehen), sollte man nicht davon ausgehen dass ein Amoklauf so angekündigt wird. Nicht von einem Sportschützen, der regelmäßig trainiert.
    Der Gute sollte sich wohl wirklich mal beraten lassen.

    Es grüßt
    Nobelix
    selber Sportschütze (allerdings ohne WBK, da Bogenschütze)

    P.S.: Ich würde den Vorgang trotzdem gerne mal im Verein verbreiten – nur um sicherzugehen, dass das Bewusstsein für solche Situationen ein kleines bisschen geschärft wird. Es ist ja schließlich nur von Vorteil (und zwar für alle beteiligten), dass sich sowas nicht wiederholt.

    P.P.S.: Was wohl passiert, wenn ich das Jugendtraining bei uns im Verein über Twitter als „Kinderschiessen“ (so, wie es teilweise umgangssprachlich sogar bezeichnet wird) ankündige? Weia, weia, ich mag gar nicht daran denken. Bis jetzt ist nämlich noch jedes Kind unverletzt wieder nach Hause gegangen 😉

  8. CptHell Says:

    @nobelix Ich könnte nicht sagen, was an der Ausdrucksweise in dem betroffenen Tweet anrüchig wäre. Nur aus dem Zusammenhang gerissen könnte man mit viel bösem Willen hier einen Tatbestand interpretieren. Es grenzt an Journalismus der übelsten Sorte à la B***, was sich die Behörden hier geleistet haben. Ein Zitat aus einem Zusammenhang zu reißen und im eigenen Sinne auslegen ist sicher keine wertvolle Polizeiarbeit.
    Bitte verbreite den Vorgang wie geplant, so viele Sportschützen wie möglich sollen hier gewarnt sein. So schnell geht es und WBK, Job und Leumund sind in Gefahr, weil die pressegeschührte Angst und der dadurch gefördert politische Druck Überreaktionen sogar auf Seiten der Behörden hervorruft.

  9. Fefe-Fan Says:

    Ich bin über den Blog von Kuhsel hier gelandet. Hab den Link mal Fefe (http://blog.fefe.de/) als neuen Verschwörungslink geschickt. Passt meiner Meinung nach gut zu seiner Sammlung* über Polizeigewalt.

    * http://blog.fefe.de/?ts=b0251a51
    * http://blog.fefe.de/?ts=b05f5990
    * http://blog.fefe.de/?ts=b0843e20

  10. My Homepage Says:

    … [Trackback]…

    […] Read More: cpthell.de/2012/03/seitenblick-auf-einen-legalwaffenbesitzer-in-twitter/ […]…

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