CptHell´s Seitenblicke

Seitenblick auf meine Ausgleichsgebührnisse – Vom Bund zur Polizei in die Geldsorgen

Eine Geschichte über eigene Dummheit, Blauäugigkeit, aber auch darüber, was der Dienstherr mit seinen ausgemusterten Soldaten so betreibt, nachdem sie nicht mehr nützlich sind. Vielleicht als Information für die, die es auch vor haben:

2009 war es bei mir so weit. Nach über 14 Dienstjahren als Offizier musste ich der Bundeswehr den Rücken kehren. Warum und wieso ist eine eigene Geschichte. Die Kurzform: Ich wollte sicher nicht gehen. Der Offizierberuf war meine Berufung und ich habe mich in meiner Position als Kompaniechef einer Feldjägerkompanie wirklich wohl gefühlt. Leider war die Planstellenlage in meinem Offizierjahrgang eher bescheiden, so dass mein Vertrag als SaZ (Soldat auf Zeit) nun doch auslief. Notgedrungen machte ich mich also auf die Suche nach einer neuen dienstlichen Heimat. Die bayerische Polizei sollte es, nicht zuletzt auf Grund der Wohnortvorlieben und der beruflichen Nähe zur ehemaligen Ausbildung als Militärpolizist werden. Nach 14 Dienstjahren stehen einem ausscheidenden Soldaten diverse Erleichterungen zu, um sich wieder in das zivile Berufsleben einzugliedern. Die Information über diese große Anzahl von Möglichkeiten erledigt bei der Bundeswehr der Berufsförderungsdienst (BfD). Ich ließ mich also auch bei der zuständigen Stelle beraten und nahm einige Kursangebote, z.B. zur Vorbereitung auf den Test des Landespersonalausschusses Bayern teil. Blieb nun noch die Frage nach dem Übergangsmodell.  Hier entscheidet pure Mathematik beim Übergang vom Staatsdienst zum Staatsdienst. Ausschlaggebend für die Berechnung ist die Besoldungsgruppe zum Zeitpunkt des Ausscheidens. In meiner Besoldungsgruppe A11 rechnete sich gerade so das Modell „E-Schein“. Hier verringert sich die Abfindung stark, man bekommt fast keine weiteren, finanziellen Beihilfen, jedoch wird das zukünftige Gehalt als Beamten-Anwärter, in meinem Fall als angehender Polizist, auf die ursprünglichen Bruttobeträge der ehemaligen Besoldungsstufe über maximal zehn Jahre ausgeglichen. So sagte man mir beim BfD. O-Ton: „Machen Sie sich da keine Sorgen, Herr X. Ihr finanzieller Status Quo ist für die nächsten zehn Jahre gesichert.“ – Feine Geschichte, habe ich mir gedacht. Zwar die nächsten zehn Jahre keine wirkliche Gehaltserhöhung, aber Polizist wollte ich werden und in spätestens zehn Jahren bin ich ohnehin wieder in A11, da stehst Du wenigstens in der Ausbildung gut da. Habe ich ja mein Leben in den vergangenen 14,5 Jahren an mein Gehalt als Hauptmann angepasst. Altersvorsorge, Auto, Wohnung, Lebensstil, Familie… war alles schön gewöhnlich, nicht übertrieben, aber mit dem Gehalt bequem zu händeln. Auf Nachfrage wurde mir dies auch alles so bestätigt. Ich soll mir keine Sorgen machen. Also Befehle empfangen konnte ich ja, habe ich mir eben keine Sorgen gemacht.

Der erste Schock, nach dem Trauma der Auskleidung und den ganzen Verabschiedungen aus der mir wirklich an´s Herz gewachsenen Umgebung war die erste Lohnabrechnung. Ein Gehalt von der Polizei. Als Anwärter ein lächerlicher dreistelliger Betrag. Nichts womit man mit damals 34 Jahren leben kann. Dann die lang ersehnte Ausgleichszahlung vom Bund und das Gesicht fiel mir in den Keller. Alles in Allem knapp 600,- weniger. Auf Nachfrage: Tja, hat man Ihnen das nicht gesagt? Diverse Zulagen, wie Außendienstzulage, Trennungsgeld, Feldjägerzulage, DzuZ, DA, usw fallen natürlich weg und / oder sind nicht anrechenbar. Neu Trennungsgeldberechtigt war ich nicht, bzw. war ich wieder zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. So als Anfänger. All die anderen Zulagen – weg! Autsch! Das tat weh, war zwar noch zu verkraften, aber man hätte sich dennoch gerne in seiner Lebensplanung darauf vorbereitet. Beratung im Vorfeld = 0!

Es folgte Schock Nummer 2: Eines der beiden Gehälter muss in Klasse VI versteuert werden. Was das bedeutet brauche ich keine erzählen. Noch war das ja halb so wild, da der Betrag der Polizei relativ gering war. Schlimmer wurde das dann im Folgejahr nach der ersten Beförderung bei der Polizei, nach der ich ziemlich genau fifty / Fifty bezahlt wurde. Nun waren also meine ehemals zu 100 % in Klasse I versteuerten Bruttobezüge plötzlich fast zur Hälfte in Klasse VI versteuert. Ein weiterer herber Verlust. Dieser konnte zwar zum Teil mit dem Jahreslohnsteuerausgleich wieder herein geholt werden, aber das Geld fehlt erst einmal, bis die Steuer irgendwann im Folgejahr eintrudelt.

Der krasse Schock Nummer 3 folgte auf den Fuße: Als braver (Ex-)Soldat meldete ich natürlich meine Beförderung unmittelbar an die zust. Besoldungsdienststelle, die WBV Süd, mit der Bitte, doch nun meine Ausgleichsbezüge entsprechend anzugleichen. Man versprach mir, sich darum zu kümmern Der Folgemonat: Geldschwemme! Beide Gehälter voll auf dem Konto. Also das neue Polizeigehalt und die alten Ausgleichsbezüge zum Anwärtergehalt. Nice! Dachte ich mir, so schnell haben die wohl nicht geschalten und rief erneut in der WBV an. Antwort war, dass man das nicht mehr einpflegen konnte und auf die Lohnabrechnung des Landesamtes der Finanzen Bayern warten würde um den korrekten Betrag auszurechnen. Ich solle damit rechnen, die überzahlten Beträge zurück zu zahlen. War ja klar. Hier mein erster grober Fehler: All diese Gespräch verliefen telefonisch. Kein Einschreiben. Dafür könnte ich mich im Nachhinein ohrfeigen. Zweiter Fehler: Ich habe mein Konto befragt und errechnet, dass ich nun um ca. 700,- EUR zu viel drauf hatte. Dann habe ich den falschen Schluss gezogen und ab sofort ca. 700,- EUR im Monat für die erwartete Rückzahlung zurückgelegt. Logisch habe ich mir gedacht, du hast 700,- zu viel drauf, solltest aber immer denselben Betrag raus bekommen, also bin ich 700,- EUR überzahlt. Nicht so die rechnerische Logik. Nach sage und schreibe neun (!) Monaten der Überzahlung bekam ich endlich eine endgültige Abrechnung. Ich sollte nun aber nicht die von mir errechneten 6300,- EUR zurück zahlen sondern plötzlich gute 8000,- Euro! Blutsturz! Die müssen sich vertan haben. Weit gefehlt! Bei der Nachberechnung ist nun aufgefallen, dass ich beim Land ein Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) bekomme, die ich beim Bund nicht bekam => anrechenbar (?????), außerdem bekomme ich beim Land nun auch diverse Zuschläge als Beamter auf Probe, die ich als Anwärter nicht hatte und die seinen nun rückwirkend alle anrechenbar. Diese Logik erschloss sich mir bis heute nicht. Warum steht mir eine Sonderzahlung, wie z.B. Schichtdienstzulage, oder Polizeidienstzulage nicht zu? Ich leiste Schichtdienst und Polizeidienst, arbeite also auch anders, als früher beim Bund und soll den entsprechenden finanziellen Ausgleich dafür auf mein altes Gehalt aufgerechnet bekommen, also den Schichtdienst oder die Gefahr des Polizeidienstes für den Bundeshaushalt leisten? Das mit dem Weihnachtsgeld tut zwar weh, kann ich aber wenigstens im Grunde nachvollziehen. Es ist eben en zusätzlicher Baustein im Jahresbrutto.

Ich beantrage Ratenzahlung, da ich gerade keine 8000,- im Geldbeutel hatte. Dazu muss man bei der WBV einen kompletten finanziellen Striptease hinlegen. Also alles angeben, was belastet und entlastet. Meine Verhandlungsbasis war eine monatliche Rate von 250,-. Ich hoffte mich auf eine Rate von 300-400 Euro einigen zu können. Weit gefehlt. Es wurde eine Rate von knapp 800,- EUR festgelegt. Diese Festlegung war kein Verwaltungsakt, also keine Möglichkeit des Einspruches gegeben. Ich konnte also nur gegen den Gesamtbescheid Einspruch einlegen, allerdings ohne aufschiebende Wirkung, was aber sinnlos war, da die Berechnungen ja nicht falsch waren. So hatte ich also die nächsten zehn Monate rund 800,- EUR weniger im Monat. Von jetzt auf Gleich. Interessanter Ansatz, wenn man keine Miete, Unterhalt, Lebenserhaltungskosten, Autokredit, Altersvorsorge und andere Fixkosten hat. Mein Glück war, dass mich meine Mutter unterstützen konnte, bzw. auch die Bank bereit gewesen wäre mit einem Kurzkredit auszuhelfen. Ich musste mir also Geld leihen, hätte bei der Bank Zinsen zahlen müssen um meine Überzahlungen zurück zu zahlen. Ich betone ausdrücklich: Ich war bereit, das Geld zurück zu zahlen, aber in sozialverträglicher Rate. Nun ja, auch das habe ich irgendwie geschafft, unter Anderem durch Stilllegung meiner Altersvorsorge. Macht ja nix, weil alt werde ich ohnehin nicht. Und Fakt war damals wie heute, es gibt Verpflichtungen die gehen vor. Der Kindesunterhalt zum Beispiel. Aber sicher nicht Forderungen der Bundeswehr, die diese selber verbummelt hat.

Wie gesagt, die zehn Monate gingen irgendwie rum. Sie haben ein tiefes Loch in meinen Dispo gerissen und Urlaub oder andere Dinge sind halt ausgefallen. Nun war ich Mitte des Jahres froh, das hinter mir zu haben und eben dabei, meinen armen Dispo wieder auszugleichen. Auf gutem Weg. Dann kam ja auch noch das Weihnachtsgeld. Ichbetone mir war ja nun bekannt, dass ich vom Land Weihnachtssonderzahlungen bekomme und diese auch monatlich in die Ausgleichsgebührnisse einberechnet waren. Hab mich also auf mein 13. Gefreut. Ist ja auch Weihnachten.

Gestern Schock Nummer 4: Dicker Brief von meinen Freunden bei der WBV. Jahresabrechnung. Man habe sich zum 04.12.12 eine Bescheinigung der geleisteten Zahlungen vom Landesamt für Finanzen schicken lassen. Es folgen 8 Seiten Berechnungen, die ich trotz Abitur und einem abgeschlossenen Studium mit Nebenfach Stochastik und Statistik, sowie einem aktuell laufendem Studium zum Verwaltungsfachwirt nicht verstehe. Voller Abkürzungen, ohne Abkürzungsverzeichnis, voller Zahlen, die ich so größtenteils auf meinen Lohnabrechnungen nicht finde. Beispiel: Es wird wieder die Polizeizulage als Sonderzahlung angerechnet. Auch wenn ich es noch immer nicht korrekt finde, da ich den Gefahren des Polizeidienstes ja ausgesetzt bin, aber na ja… Themawechsel. Aber komischerweise nicht der Betrag, der auf meinen Lohnabrechnungen steht. Dann Gehaltserhöhungen im Polizeigehalt, die ich ebenfalls auf meiner Lohnabrechnung nicht finde. Wir haben dieses Jahr keine Gehaltserhöhung bekommen! Eine geringe Gehaltserhöhung auf Seite der Bundeswehr, die sich auch auswirkt und dann der Hammer: Der regelmäßige Anstieg der Dienstaltersstufe: Erstens zum Juli. Ich habe aber Geburtstag im Oktober. ??????? Außerdem wieder so ein Punkt. Wenn das Dienstalter bei der Polizei steigt, muss es auch beim Bund steigen. Statt ist in dem Fall Staat. Also müsste sich das auch auf mein Endbrutto auswirken, darf es aber nicht. Ende vom Lied wieder 1700,- EUR Rückforderung. Ich werde wahnsinnig. Gleich verbunden mit Vorschlag zur Ratenzahlung. Nett. Diesmal nur 470,- EUR Raten. Na dann… geht ja. Knapp 500,- EUR weniger tut ja nicht weh. Unterschied zum letzten mal: Diesmal keine Gehaltserhöhung, die ich nicht per Einschreiben geschickt habe sondern das ganze Jahr über die Standardbeträge überwiesen bekommen. Alles Summen, die seit ewigen Zeiten gleich sind, also auch bekannt und vorberechenbar. Wieder soll ich sofort zahlen. Mein Ansatz jetzt: § 818 III BGB unter Ausschluss § 819 BGB. Bin ja mal gespannt ob ich das begründet bekomme. Diesmal will ich nicht mehr zurückzahlen. Ich sehe nicht ein, jedes Jahr zu bluten, weil die Damen und Herren der Besoldungsdienststelle die korrekten Beträge nicht auf den Kreis bekommen, das System aber auch dermaßen undurchsichtig ist, dass man es selber nicht kontrollieren kann, da man ja nur Abrechnungen mit den Endbeträgen bekommt. Wie diese Beträge zustande kommen kann man dann das ganze Jahr über erraten und zum Jahresende vielleicht au der mit Zahlungsaufforderung verbundenen Abrechnung sehen.

Es ist nicht so, dass ich mich unrechtmäßig bereichern will. Ich war, wie es in der Gesetzessprache so schön heißt jederzeit gutgläubig. Der Umstand der Überzahlung war für mich nicht erkennbar. Das Geld ist ausgegeben, da ich es als mein festes Monatsendgeld eben in meine Lebensführung einberechnet hatte. Ich finde diese Art und Weise des Umganges mit verdienten Soldaten unseres Staates ungebührlich.

Der Hammer heute als ich mich über die genaue Zusammensetzung der Berechnung erkundigen wollte. Zu allererst ist es ja beinahe unmöglich in dieser WBV irgendwem an ein Telefon zu bekommen. Nach mehreren Versuchen ist es mir schließlich gelungen. Die Dame – meine Bearbeiterin – gereizt, unfreundlich und nicht wirklich auskunftsfreudig. Dabei bin ich zu diesem Zeitpunkt noch davon ausgegangen, dass ich einfach zu doof bin, die Berechnung zu verstehen und wollte einfach FREUNDLICH Information erfragen. Hinzu kam, dass die Dame wohl ihre Zähne beim sprechen nur minimal bewegen wollte oder konnte, ergo ich jeden Satz zweimal nachfragen musste. Information kam ohnehin kaum rüber. Es fiel mehrfach das Wort Sonderzahlung, also Weihnachtsgeld. Das ist aber ohnehin bereits mitverrechnet und es war ebenfalls spätestens seit der letzten Nachberechnung bekannt, dass ich es beziehen darf. Warum muss das also nachberechnet werden und kann nicht direkt mit einberechnet sein? Unlogisch. Auch dass es sich in der Aufstellung um Kleinbeträge pro Monat handelt, die sich einfach summieren. Das schaut eher nicht nach Weihnachtssonderzahlung aus. Sie schloss das Gespräch dann lapidar, indem sie mir mitteilte, dass sie ohnehin nur die Berechnung mache und wenn ich weitere Information haben wolle, ich den BfD bemühen müsse, da die ja die Ausgleichsgebührnisse anordnen und deshalb auch die Regelungen kennen. Alles klar! Also habe ich dort angerufen. Natürlich auch erst nach einer knappen Stunde Wählversuche bin ich dann auch durch gekommen. Diesmal eine sehr freundliche Mitarbeiterin. Routiniert im Umgang mit Kunden am Telefon. Leider konnte sie mir auch nicht weiterhelfen, da sie, die sie ja in der Beratungsstelle für ehemalige Soldaten sitzt und den ganzen Kram verkauft, sich mit sowas nicht en Detail auskennt. Sie kennt zwar die Grundlagen, aber nicht die genauen Bestimmungen. Wenn ich da mehr wissen will, solle ich bitte bei der Besoldungsdienststelle, also der WBV Süd anrufen, da die ja das ganze berechnen müssen und sich folglich auskennen. Ich raste echt aus! Das Haus das Verrückte macht ist da ein Scheiß dagegen. Hier wird man nicht nur von links nach rechts geschickt, hier bekommt man nicht einmal das blaue Formular C4 gegen das grüne Formular G8 im Tausch gegen drei rote Formulare Z6. Hier bekommt man mal einfach gar nichts.
Und nun? Ich weiß es nicht. Ich selber bin zu doof für diese Berechnung, ich finde weder im Netz, noch im Reallife etwas. §818 III BGB begründen oder nicht? Lohnt sich die Mühe? Ich habe eigentlich dank Lernstress gar keine Zeit dafür, aber 1700,- EUR wäre es wert. Wie kann ich verhindern, dass sowas das nächste Jahr wieder passiert? Wie ein Kollege jede Lohnabrechnung per Einschreiben an die WBV senden? Das kann es doch nicht sein? Wer Interessiert sich hierfür und noch andere Geschichten, die eigentlich auf keine Kuhhaut gehen? Keine Abrechnung mit alten Arbeitgebern, aber ich muss schon gestehen, dass sich mein Gerechtigkeitssinn extrem angegriffen fühlt. Eingabe an den Wehrbeauftragten.. mein Vertrauen in diese Institution ist nach meiner letzten und bisher einzigen Eingabe auch stark gesunken.

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